Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 das fortgeschriebene Straßenausbauprogramm beschlossen. Für die aufgeführten Straßenbaumaßnahmen werden gemäß § 127 BauGB bzw. § 8 KAG Erschließungsbeiträge erhoben. Das Straßenausbauprogramm wird bei Handlungsbedarf entsprechend verändert.