Der Rat der Stadt
Der Rat als das wichtigste unmittelbare Organ der Stadt ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Da er aber nicht das einzigste Organ der Stadt ist, müssen seine Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der anderen Organe gesehen werden.
