Ortsrecht
Ortsrecht der Stadt Bad Laasphe
Aus rechtlichen Gründen muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die auf der Folgeseite stehende Sammlung des Ortsrechts lediglich eine Arbeitsgrundlage darstellt. Verbindliche Rechtsgrundlage sind allein die vom Rat der Stadt beschlossenen Vorschriften mit den eventuellen Änderungen in ihren jeweils amtlich bekanntgemachten Fassungen. Zur Ortsrechtssammlung
